INFO-Brief 03/2020 - SV 47 Rövershagen e.V.

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INFO-Brief 03/2020

INFO DES VORSTANDS
Auszug aus dem LSB M-V Newsletter vom 27.03.2020

"5. Mitgliedsbeiträge
Mit der Schließung der Sportstätten entfällt praktisch die Möglichkeit, Sport im Verein auszuüben. Viele Vereine stellen bereits jetzt fest, dass Vereinsmitglieder ihre Mitgliedsbeiträge zurückbuchen oder kürzen.
Ein solches Verhalten ist in der Regel rechtlich nicht haltbar. Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für Leistungen des Vereins und in der Regel so kalkuliert, dass gerade einmal die laufenden Kosten des Vereins gedeckt werden. Der Wegfall der Beiträge bringt den ohnehin durch die aktuelle Krise belasteten Verein dann weiter in Bedrängnis.
Unabhängig von der Rechtslage: Wer seinem Verein auch über die momentane Krise die Treue halten möchte, wird – wenn er es sich finanziell leisten kann – sicherlich gern auf eine Rückbuchung oder Rückforderung verzichten… und dann hoffentlich recht bald wieder seinem Hobby Sport im Verein frönen!
Umgekehrt sollten Vereine dort, wo Vereinsmitglieder selbst durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind, prüfen, ob – gerade bei höheren Mitgliedsbeiträgen – eine Stundung oder ggf. sogar der Erlass eines Teils des Mitgliedsbeitrages im Rahmen der Vereinssatzung und der finanziellen Verhältnisse des Vereins möglich sind."

Quelle: https://www.lsb-mv.de/medien/news/aktuelle-meldungen/LSB-M-V-Sportvereine-in-der-Corona-Krise/
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